Wie erwähnt, gibt es auch keine Urkunden, welche den Ausstand von AA.________ oder die angeblichen diversen Sitzungen des Beschuldigten bei einer Bank in Genf (AJ.________; J.________; H.________; I.________) belegen. Diesbezüglich ist evident, dass der Beschuldigte sicher nicht zahllose, nicht fruchtende Besuche bei einer Bank in Genf gemacht hat, um mittels Vorauszahlung zu einer grossen Auszahlung zu gelangen.