19 widersprechend, sprach der Beschuldigte anlässlich der Einvernahme vom 9. Januar 2018 von einem Ausstand von AA.________ zwischen CHF 500'000.00– 800'000.00 (pag. 398). In Sachen AJ.________ sprach der Beschuldigte von einem Guthaben von CHF 1.2 Mio., in dessen Zusammenhang er zwei amerikanischen Treuhändern Aufwände für Abklärungen in Amerika hätte bezahlen müssen, um zu seinem Guthaben aus den Jahren 2000/2001 zu kommen (pag.