Es gilt sich in diesem Zusammenhang die finanzielle Lage des Beschuldigten vor Augen zu halten. Dieser hatte seit Jahren erhebliche Verluste generiert, war hoch verschuldet und dringend auf Honorare angewiesen. Es ist nicht einzusehen, warum er unter diesen Umständen über Jahre ohne Bezahlung für AA.________ hätte arbeiten sollen. In den Akten finden sich keine Urkunden über gestellte Rechnungen, was mit der finanziellen Misere des Beschuldigten nicht vereinbar ist. Die angebliche Erhöhung des Ausstandes 2007 von CHF 30'000.00 auf 100'000.00 und die angeblich ausstehende Zahlung von CHF 500'000.00 findet in den Akten keine Stütze.