2398): Andererseits machte der Beschuldigte gegenüber dem Privatkläger 4 und den Geschädigten I.________ und J.________ geltend, er erwarte ausstehende Honorarzahlungen in der Höhe von CHF 1.5-2.2 Mio./CHF 1.5-2 Mio./USD 1.4 Mio., welche endlich auf einer Bank zur Ausbezahlung an ihn bereitstünden und für welche er nun ein Depot zahlen müsse. Bei diesen ausgebliebenen Honorarzahlungen handelt es den Aussagen des Beschuldigten zufolge um Honorarzahlungen aus von ihm erbrachten Leistungen an AA.________. AA.________ bestätigte die vom Beschuldigten geltend gemachten ausstehenden Forderungen nicht. Der Verteidiger des Beschuldigten machte diesbezüglich geltend, es erstaune nicht, dass AA.