492 Z. 31 ff.). Nachdem er 1999 bis 2007 Geschäftsverluste von ca. 2.5 Mio. ausgewiesen hatte, muss auch dem Beschuldigten klar gewesen sein, dass seine Firma auch fürderhin nicht rentieren würde, und hielt sich, wie in der Vergangenheit, mit Darlehen und eingehenden Honoraren über Wasser, ohne Schulden abbauen zu können. Im Gegenteil: Der Schuldenberg wuchs stetig weiter. Als Quintessenz ist festzuhalten, dass sich der Beschuldigte über seine desolate finanzielle Lage im Klaren war. Hinsichtlich weiterer Darlehen hielt die Vorinstanz fest (pag. 2398): Andererseits machte der Beschuldigte gegenüber dem Privatkläger 4 und den Geschädigten I.______