Der Beschuldigte hat über Jahre schlicht viel mehr Geld ausgegeben, als er eingenommen hat, was ihm angesichts der Buchhaltungen, welche in der Einzelfirma erstellt und der Steuererklärungen, welche vom Treuhänder U.________ ausgefüllt und vom Beschuldigten unterzeichnet worden sind, klar gewesen sein muss. Dabei gilt es u.a. auf die Finanzspritzen der Familie und die diversen Darlehen hinzuweisen. So erhielt der Beschuldigte 2004 aus der Erbschaft seines Vaters CHF 586'500.00 (Blauer Ordner, Steuererklärung 2004) und 2005 eine Schenkung von der Mutter von CHF 382'000.00 (Blauer Ordner, Steuererklärung 2005).