Auch sonst finden sich in den Akten keine Hinweise auf mangelnde geistige Regheit des Beschuldigten. Dieser macht es sich bereits angesichts der diversen, klaren Mahnschreiben des Treuhänders offensichtlich zu einfach, wenn er von einer Blackbox spricht und die Geschäftsverluste nach 2001 angeblich nicht zu erklären vermag. Der Beschuldigte hat über Jahre schlicht viel mehr Geld ausgegeben, als er eingenommen hat, was ihm angesichts der Buchhaltungen, welche in der Einzelfirma erstellt und der Steuererklärungen, welche vom Treuhänder U.________ ausgefüllt und vom Beschuldigten unterzeichnet worden sind, klar gewesen sein muss.