Betreffend das angebliche Guthaben gegenüber der P.________ AG oder W.________ sei zusätzlich auf die Debitorenlisten 2004 und 2005 verwiesen. Diese beinhalten keine solchen Debitoren, was zusätzlich belegt, dass der Beschuldigte wusste, dass seine angebliche Forderung, so sie denn existierte, ein Nonvaleur war. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass der Beschuldigte alle Darlehensgeber, welche er mit der angeblichen Forderung der P.________ AG oder 9/11 geködert hat, schlicht und ergreifend angelogen hat. Nach Erhalt der jeweiligen Darlehen besänftigte der Beschuldigte die Darlehensgeber mit Geschick über Monate/Jahre, was von einer gewissen intellektuellen Fähigkeit zeugt.