_ konnte nicht bestätigen, dass er sich in irgendeiner Form verpflichtet hatte, sich für die Bezahlung der Forderungen des Beschuldigten einzusetzen oder gar dafür aufzukommen. Die Aussagen des Beschuldigten bezüglich der berechtigten Hoffnung auf die Bezahlung der Forderung sowie auf die Zusicherungen von W.________ müssen daher als Schutzbehauptungen aufgefasst werden, zumal der Beschuldigte für die behauptete Zusicherung keinerlei Dokumente (Verträge, Korrespondenzen etc.) vorweisen konnte. Der Beschuldigte hatte ausserdem auch nie geltend gemacht, versucht zu haben, die Forderungen in irgendeiner Form auf gerichtlichem Wege einzufordern.