16 Debitoren. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Kanzlei des Beschuldigten seit 1999 sehr schlecht lief und jährlich erhebliche Verluste generierte. Die Vorinstanz führte weiter aus (pag. 2397): Der Beschuldigte hatte seine angeblichen Anwartschaften in der Höhe zwischen CHF 200'000.00 und CHF 2 Mio. gegenüber den Geschädigten jeweils mit zwei unterschiedlichen Geschäften begründet: