Die Geschäftsverluste aus dem Jahr 2002 erklärte er mit den ausstehenden Honorarforderungen der P.________ AG, die Verluste aus den anderen Jahren konnte er nicht erklären, diese Jahre seien eine Blackbox für ihn. Ab 2007 wurden keine Steuererklärungen mehr eingereicht und keine Buchhaltung mehr geführt, es kann aber zwanglos davon ausgegangen werden, dass die Praxis des Beschuldigten auch in den Folgejahren Verluste verzeichnen musste. Darauf weisen insbesondere der Umzug von der Q.________ (Strasse) an die R.________ (Strasse) (per Ende Mai 2008), die Aussagen von Frau S.________ wie auch die Betreibungsregisterauszüge ab 2007 hin.