11.2 Finanzielle Lage des Beschuldigten Zur finanziellen Situation des Beschuldigten erwog die Vorinstanz (pag. 2396 f.): Aus den objektiven Beweismitteln geht hervor, dass der Beschuldigte zwischen 2001 und 2006 immense Geschäftsverluste verzeichnen musste. Die Geschäftsverluste aus dem Jahr 2002 erklärte er mit den ausstehenden Honorarforderungen der P.________ AG, die Verluste aus den anderen Jahren konnte er nicht erklären, diese Jahre seien eine Blackbox für ihn.