10. Beweismittel Für die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel wird auf die zutreffende Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen (pag. 2385–2396; pag. 2402– 2407; pag. 2418 f.; pag. 2423 ff.; pag. 2430–2433; pag. 2437 ff.; pag. 2444–2447; pag. 2452 ff.; pag. 2461–2465; pag. 2472 ff.). Hinzu kommen die in E. 4 hiervor erwähnten oberinstanzlich erhobenen Beweismittel, auf die nachfolgend – sofern relevant – an einschlägiger Stelle eingegangen wird.