6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen Ziff. II.1–2 (Schuldsprüche wegen gewerbsmässig begangenen Betrugs sowie wegen mehrfach und teilweise versucht begangenen [nichtqualifizierten] Betrugs), Ziff. III (Widerruf) und Ziff. V.1.1–1.3 (Verurteilungen zur Bezahlung von Schadenersatz) des erstinstanzlichen Urteildispositivs. Die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft richtet sich gegen Ziff. I (Freisprüche) und Ziff. II.2.1–2.2 (Schuldsprüche wegen [nichtqualifizierten] Betrugs) des erstinstanzlichen Urteildispositivs sowie gegen das Strafmass. Die Berufung von H._____