4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden vom Amtes wegen über den Beschuldigten ein Leumundsbericht inklusive Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse, datierend vom 3. Februar 2022 (pag. 2558 ff.), sowie ein Strafregisterauszug, datierend vom 8. Februar 2022 (pag. 2574 f.), eingeholt. Ferner wurden aus den Akten O 21 2746 der regionalen Staatsanwaltschaft Oberland Kopien erstellt und zu den Akten erkannt (pag. 2580.1 ff.), desgleichen von den Pfändungsprotokollen Nr. .________, .________ und .________ (pag. 2631 ff.).