_ klar, dass eine Einvernahme ohne weiteres möglich ist. Die Kammer erachtet diese Einschätzung als glaubhaft, da es sich bei Dr. med. N.________ um den behandelnden Arzt des Beschuldigten handelt, der ihn drei Mal pro Woche für die Dialyse trifft und daher dessen Gesundheitszustand bestens kennt. Bezeichnend ist in dieser Hinsicht auch, dass der Beschuldigte für das zweite Absetzungsgesuch kein Arztzeugnis von Dr. med. N.________ mehr erhältlich machte. - Das gleiche «Spiel» hatte sich auch schon vor der Vorinstanz ereignet.