Auslöser sollen Schwindelgefühle gewesen sein, die zufälligerweise genau am Tag nach Einreichen des ersten Absetzungsgesuchs angefangen haben sollen, so dass er sie in diesem noch nicht hat geltend machen können. Wunderlich an der Geschichte ist schliesslich auch, wieso der Beschuldigte trotz angeblich immobilisierendem Schwindel fünf Tage zuwartete (18.–23. Februar 2022), bevor er sich in ärztliche Behandlung begab und stationär einweisen liess. - Der Beschuldigte machte falsche Angaben gegenüber Dr. med. N.________. Die Unterschiede in den Angaben von Dr. med.