- Die zeitlichen Zusammenhänge werfen Fragen auf. Es sticht ins Auge, dass der Beschuldigte just am Tag nach Erhalt der Ablehnung seines ersten Absetzungsgesuchs zu seinem Arzt ging und um Überweisung in die Notfallaufnahme ersuchte. Auslöser sollen Schwindelgefühle gewesen sein, die zufälligerweise genau am Tag nach Einreichen des ersten Absetzungsgesuchs angefangen haben sollen, so dass er sie in diesem noch nicht hat geltend machen können.