Das angebliche «Schwindelgefühl» konnte ganz offensichtlich nicht objektiviert werden, andernfalls nicht weitere Abklärungen (u.a. MRI, Schellong-Test) zu dessen Ursache hätten durchgeführt werden müssen. Bezüglich des behaupteten Sturzes im häuslichen Umfeld macht das Arztzeugnis klar, dass diese Information auf den Angaben des Beschuldigten basieren und nicht etwa irgendwelche Verletzungen gefunden worden wären. In dieser Hinsicht unterscheidet sich auch die Aufgabe von Dr. med.