ans Notfallzentrum des Inselspitals, wonach der Beschuldigte auf eigenen Wunsch («Der Patient möchte…») weiterführende Abklärungen im Zentrum habe durchführen lassen wollen (pag. 2656 f.). Weiter fand sich in der eingereichten Diagnoseliste eine neue Ziff. 17, wonach der Beschuldigte gegenüber Dr. med. N.________ «anamnestisch unklare synkopale Ereignisse» behauptet habe (pag. 2659). Mit Verfügung vom 24. Februar 2022 wurde auch dieses Gesuch abgewiesen mit der Begründung, dass wieder kein Arztzeugnis eingereicht worden sei, welches sich zur Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten sowie zu den Umständen der geplanten Einvernahme äussere.