2583). Zur Begründung war u.a. ein Arztzeugnis von Dr. med. N.________ beigelegt, datierend vom 11. Februar 2022, in welchem dieser angab, «[a]ufgrund der aktuell erheblichen Belastung im Rahmen der weiterhin 3 x wöchentlich laufenden Nierenersatztherapie sowie der parallel geplanten Transplantationsabklärung in multiplen Fachgebieten, erachte ich es als medizinisch angezeigt, die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht des Kantons Bern von Ende Februar 2022 um drei Monate (frühstens auf Ende Mai 2022) zu verschieben, damit die Vorbereitung der Nierentransplantation erfolgreich abgeschlossen werden kann» (pag. 2589).