form- und fristgerecht die Berufung. Keine der Parteien beantragte ein Nichteintreten auf die Berufung einer anderen Partei oder erklärte Anschlussberufung (pag. 2527 ff.). Mit Schreiben vom 24. August 2021 gab Rechtsanwalt Dr. iur. M.________ bekannt, dass er H.________ per sofort nicht mehr vor Gericht vertrete (pag. 2542).