1.3 Zur Bezahlung von CHF 152'565.00 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit dem 31.10.2011 an die Privatklägerin 5, E.________. 2. Die Zivilklage des Privatklägers 4, H.________, wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. d StPO). 3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. VI. [Eröffnungsformel]