2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (80 % der Verfahrenskosten), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 23'319.20 und Auslagen von CHF 994.40, insgesamt bestimmt auf CHF 24'313.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). [Kostentabelle] III. 1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 14.11.2016 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 100.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.