46 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12'222.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: