Ausgehend von einer amtlichen Entschädigung von CHF 1'460.00 (7.3 Stunden à CHF 200.00) ergibt dies somit eine Auslagenpauschale von CHF 43.80. Entsprechend hat der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von total CHF 1'619.60 (7.3 Stunden zu CHF 200.00 [ordentlicher Ansatz: CHF 230.00]; Auslagen von CHF 43.80 und Mehrwertsteuer von CHF 115.80) auszurichten. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 1'619.60 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___