und 0.5 Stunden für die Korrespondenz ans Obergericht) angezeigt. Die Kammer erachtet einen Aufwand von insgesamt 7.3 Stunden bis zur Sistierung des amtlichen Mandats von Rechtsanwalt B.________ am 6. Juli 2021 (pag. 726 f.) für die Wahrung der Parteiinteressen als ausreichend. Die nicht spezifiziert aufgeführten Auslagen werden zudem mit 3% des amtlichen Honorars (vgl. Ziff. 3.3 f. des Kreisschreibens Nr. 15) entschädigt. Ausgehend von einer amtlichen Entschädigung von CHF 1'460.00 (7.3 Stunden à CHF 200.00) ergibt dies somit eine Auslagenpauschale von CHF 43.80. Entsprechend hat der Kanton Bern Rechtsanwalt B.