und 1 Stunde für die Redaktion eines einseitigen Schreibens ans Obergericht mit Blick auf die höchstens durchschnittliche Schwierigkeit der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse für einen fachlich ausgewiesenen und gewissenhaften Anwalt nicht geboten. Für diese Positionen erscheint eine Kürzung des Honorars von insgesamt 3.2 Stunden (0.6 Stunden für das Verfassen der Berufungserklärung, 0.7 Stunden für die Klientenbesprechung, 1.4 Stunden für die Korrespondenz mit Advokat C.________ und 0.5 Stunden für die Korrespondenz ans Obergericht) angezeigt.