750 ff.). Die Kammer erachtet den geltend gemachten Aufwand in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als zu hoch. Zunächst ist der Honorarnote zu entnehmen, dass für die Prüfung der Verfügung (Zustellung der Urteilsbegründung unter Hinweis auf die 20-tägige Frist zur Einreichung der Berufungserklärung) und der Urteilsbegründung vom 26. Mai 2021 ein Aufwand von insgesamt 3.1 Stunden verbucht wurde, was angesichts des überschaubaren Umfangs des Entscheids von 42 Seiten (inkl. Rubrum und Unterschrift) als zu hoch erachtet wird.