Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz durch Rechtsanwalt B.________ wurde von der Vorinstanz gemäss der eingereichten Honorarnote vom 4. Februar 2021 (pag. 641 ff.) bestimmt. Diese Entschädigung blieb unangefochten und ist zu bestätigen. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren wird Rechtsanwalt B.________ somit eine Entschädigung von total CHF 11'448.10 ausgerichtet.