Zu seinem Gesundheitszustand führte der Beschuldigte aus, dass er an Asthma leide und aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Industrielackierer ein wenig Atemprobleme habe (pag. 622 Z. 8 f.). Neuerdings habe er ein wenig Schmerzen im linken Bein und habe wegen seiner Ex-Frau immer noch psychische Probleme (pag. 784). Insgesamt sind keine gesundheitsrelevanten Anhaltspunkte ersichtlich, welche einer Landesverweisung im Weg stehen würden. Zudem ist die Türkei kein unterentwickeltes Land, von einem funktionierenden Gesundheitssystem ist auszugehen. 21.2.6 Gesamtwürdigung