Dies gilt umso mehr, als sich sein gesellschaftliches Leben in der Schweiz ganz vorwiegend im Kreise Angehöriger des eigenen Landes abspielt. Seine aufrechterhaltene Nähe zum Heimatland zeigt sich nicht zuletzt auch daran, dass er 2015 seine aus der Türkei stammende Ehefrau heiratete, welche ein Jahr später mit ihrer Tochter in die Schweiz zog. Ihr dürfte es zudem – wie bereits erwähnt – ohne weiteres möglich und zumutbar sein, mit dem Beschuldigten in die Türkei auszureisen.