Dem Strafregisterauszug ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte bereits vorbestraft ist; mit Strafbefehl vom 28. Oktober 2015 wurde er wegen Beschimpfung, Drohung und Missbrauchs einer Fernmeldeanlage verurteilt. Des Weiteren erfolgte mit Strafbefehl vom 15. Februar 2019 eine Verurteilung wegen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung und Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts (pag. 789 f.). Zuletzt hat er sich der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit eines Verbrechens schuldig gemacht.