Allerdings verbrachte er auch einen Grossteil seines Lebens in der Türkei, insbesondere die prägenden Kindheits- und Jugendjahre. Des Weiteren ist der Beschuldigte der deutschen Sprache in den Grundzügen zwar mächtig, zumal es ihm damit möglich war bzw. ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Relativierend ist aber zu beachten, dass er bei den Einvernahmen teilweise auf eine Übersetzung angewiesen war und aufgrund seiner längeren Anwesenheitsdauer in der Schweiz bessere Sprachkenntnisse zu erwarten gewesen wären.