21.2 Härtefallprüfung 21.2.1 Anwesenheitsdauer und (persönliche und wirtschaftliche) Integration in der Schweiz / finanzielle Verhältnisse Der Beschuldigte ist in der Türkei geboren und aufgewachsen. AC.________ ist er als 18-Jähriger in die Schweiz gereist (pag. 621 Z. 37 ff.). Er befindet sich somit seit rund 36 Jahren in der Schweiz und hat damit den überwiegenden Teil seines Lebens hier gelebt. Allerdings verbrachte er auch einen Grossteil seines Lebens in der Türkei, insbesondere die prägenden Kindheits- und Jugendjahre.