19. Fazit Im Ergebnis ist der Beschuldigte zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon sechs Monate zu vollziehen sind (unter Anrechnung der in Polizeihaft verbrachten Zeit von einem Tag [31. Juli 2018]) und für eine Teilstrafe von 30 Monaten der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wird. V. Landesverweisung