Ergänzend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte sei dem 1. Juli 2021 mit einem Pensum von 100% als Pulverbeschichter bei der AA.________ AG in AB.________ arbeitet und dabei ca. CHF 4'700.00 verdient. Mit dem Restaurant H.________ habe er aufgehört. Seine zweite Frau arbeitet ebenfalls und verdient ca. CHF 4‘000.00. Der Beschuldigte hat zwei erwachsene Töchter, Enkelkinder und eine 18-Jährige Stieftochter. An seine Ex-Frau resp. ans Sozialamt bezahlt er Unterhaltsbeiträge von mindestens CHF 150.00. Zudem hat er Schulden in Höhe von rund CHF 150'000.00, welche aus Steuern, Versicherungen und der Scheidung herrühren.