Dem Umstand, dass der Beschuldigte in einem wesentlichen Umfang aufgrund der Vermittlung und nicht des Verkaufs an Konsumenten zu verurteilen ist – womit eine geringere Unmittelbarkeit der Gefährdungsnähe einhergeht – ist mit einer Reduktion von 12 Monaten Rechnung zu tragen. Ebenfalls fällt verschuldensmindernd ins Gewicht, dass das Anstalten treffen zum Vermitteln von 2'214.5 Gramm Heroin-Hydrochlorid und das Erlangen, Befördern, Einführen und Abgeben von 1.2 Gramm Heroin-Hydrochlorid jeweils in einer deliktischen Handlung erfolgte, d.h. es liegt weder eine Mehr- bzw. Vielzahl von