25 Insofern fungierte der Beschuldigte anlässlich des Geschäfts über 4'959.8 Gramm Heroingemisch bzw. 2'214.5 Gramm Heroin-Hydrochlorid zwischen F.________ und D.________ als Mittelsmann, als Vermittler. Er übergab die Telefonnummer des möglichen Abnehmers D.________ an den Lieferanten F.________ und stellte so den Kontakt zwischen ihnen her, überbrachte D.________ die Heroinprobe von F.________ und erkundigte sich bei F.________ über allfällige Fortschritte der Geschäftsverhandlungen.