Nachdem sich D.________ mit dem Heroin einverstanden erklärte, wurde zwischen ihm und F.________ die Lieferung von rund fünf Kilogramm Heroingemisch vereinbart, woraufhin F.________ das vereinbarte Heroingemisch von 4'959.8 Gramm besorgte und es am 23. August 2017 nach Deutschland führte. Weil F.________ allerdings noch am gleichen Tag von der Polizei in E.________/D bei der Autobahnausfahrt A60 Bischofsheim angehalten und das mitgeführte Heroin sichergestellt wurde, konnte die geplante und vereinbarte Lieferung in die Schweiz an D._____