Aufgrund der Tatsache, dass zuerst ein Muster überbracht wurde, musste sich der Beschuldigte darüber im Klaren sein, dass es um eine grössere Menge Heroin ging. Gestützt auf den Untersuchungsbericht des Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Instituts Q.________/D vom 16. Oktober 2017 (pag. 258 ff.) handelte es sich bei dem im Auto von F.________ sichergestellten Heroingemisch von netto 4'959.8 Gramm um insgesamt 2'214.5 Gramm Heroin-Hydrochlorid. Entsprechend kann auch – bis auf den Vorwurf, der Beschuldigte habe sich bei D.________ erkundigt, ob er mit der Probe zufrieden sei und die zustimmende Antwort von D.__