hervor, dass er beabsichtigte, mit einer grösseren Lieferung von Heroin seine finanzielle Situation zu verbessern. Weil er gehört habe, dass solche Geschäfte in der Schweiz gut laufen würden, wandte er sich an den Beschuldigten und eben nicht an D.________ direkt, weil er letzteren offenbar nicht sehr gut kannte (pag. 176), was auch D.________ bestätigte (pag. 206 Z. 412 ff.). Entsprechend führte F.________ denn auch aus, dass er froh gewesen sei, dass ihm der Beschuldigte für dieses Geschäft die Nummer von D.________ mitgeteilt habe (pag.