Diesbezüglich wurde festgestellt, dass die im Auto von F.________ sichergestellten fünf Kilogramm Heroin einen Reinheitsgrad von 44.6% bzw. 44.7% aufweisen (pag. 260) und somit annähernd den gleichen Heroin-Hydrochloridanteil haben, wie das im Auto von D.________ sichergestellte Heroin (44% [pag. 277]). Zum anderen führte D.________ aus, dass es sich bei den in seinem Auto aufgefundenen zwei Minigrip à drei Gramm Heroin um die besagte Heroinprobe handle (pag. 226 Z. 70 ff.) und beschrieb, dass die Heroinprobe in Taschentücher eingewickelt gewesen sei (pag. 205 Z. 338 ff.), was auch auf die Verpackung des in seinem Auto aufgefundenen Heroins zutrifft (pag.