Gestützt auf das bereits Ausgeführte und unter Einbezug der restlichen objektiven Beweismittel ist für die Kammer folgender Sachverhalt erstellt: Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von F.________ ist davon auszugehen, dass alles seinen Anfang mit ihm nahm, weil er sich aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage nicht anders zu helfen wusste, als mit Drogen zu handeln. Ein Mann habe ihm vorgeschlagen, ihm eine Probe zu geben, um jemanden zu finden, der diese Probe kaufe. Weil er gehört habe, dass diese Art von Geschäften in der Schweiz gut laufe, wandte er sich an seinen Verwandten, den Beschuldigten.