Im vorliegenden Fall ist es nicht ein Beweismittel, durch welches sich die angeklagten Sachverhalte erstellen lassen, sondern die Summe aller Beweismittel, welche sich perfekt aneinanderreihen lassen und am Schluss ein stimmiges Ganzes ergeben. Gestützt auf das bereits Ausgeführte und unter Einbezug der restlichen objektiven Beweismittel ist für die Kammer folgender Sachverhalt erstellt: Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von F.________ ist davon auszugehen, dass alles seinen Anfang mit ihm nahm, weil er sich aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage nicht anders zu helfen wusste, als mit Drogen zu handeln.