8.7.5 Abschliessende Würdigung und Beweisergebnis Im vorliegenden Fall ist es nicht ein Beweismittel, durch welches sich die angeklagten Sachverhalte erstellen lassen, sondern die Summe aller Beweismittel, welche sich perfekt aneinanderreihen lassen und am Schluss ein stimmiges Ganzes ergeben.