Seine Erklärung dafür, er habe ja gewusst, dass er wegen des Geldes komme (pag. 801 Z. 23 ff.), muss mit Blick auf seine übertrieben dargelegten Bemühungen als fadenscheinig bezeichnet werden. Ohnehin sind seine Ausführungen bezüglich der angeblichen Geldschulden alles andere als stimmig. Zunächst führte er aus, dass er F.________ das Geld gegeben habe (pag. 74 Z. 78 ff.), dann aber soll er das Geld von Verwandten besorgt haben (pag. 116 Z. 61 ff.), später sei es von anderen «Leuten», unter anderem auch von N.________, einem Bekannten, Kollegen gewesen sein (pag. 120 Z. 293 ff.). Schliesslich änderte der Beschuldigte seine Aussagen wiederum dahingehend, dass F._______