Dies scheint allerdings wenig glaubhaft, zumal der Beschuldigte – gemäss eigenen Angaben – seine Rückreise sogleich nach Ankunft in Deutschland wieder antrat und die besagten Nachrichten rund einen Tag später verschickt wurden. Zudem wäre zu erwarten gewesen, dass sich der Beschuldigte und F.________ vor dem Treffen zumindest einmal über die Geldschulden unterhalten hätten. Der Beschuldigte führt denn auch aus, dass er F.________ wegen der Geldschulden 100'000 SMS geschickt habe, was allerdings keine Stütze in den Akten findet. Seine Erklärung dafür, er habe ja gewusst, dass er wegen des Geldes komme (pag.