Wenn er dann eine Erklärung bzw. Mutmassung äussern konnte, so war diese wenig nachvollziehbar: Er führte beispielsweise aus, dass die Nachrichten von F.________ wie, «Bruder was hast du gemacht bist du angekommen» (pag. 46]), «gibt er es auf der Autobahn nach Frankfurt» (pag. 48), mit dem Wegbeschrieb zusammenhängen könnten (pag. 117 Z. 121 ff.). Dies scheint allerdings wenig glaubhaft, zumal der Beschuldigte – gemäss eigenen Angaben – seine Rückreise sogleich nach Ankunft in Deutschland wieder antrat und die besagten Nachrichten rund einen Tag später verschickt wurden.