Er habe von anderen Leuten, unter anderem von N.________, Geld verlangt, damit er die Schulden von F.________ habe zahlen können (pag. 120 Z. 294 ff.). N.________ sei ein Bekannter, ein Kollege, den er kenne. Er wohne in Biel, seine Adresse sowie seinen Nachnamen kenne er aber nicht (pag. 120 Z. 299 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 4. Februar 2021 blieb der Beschuldigte dabei, dass er nur zu F.________ nach Deutschland gefahren sei, wegen der Busse von CHF 5'000.00, welcher er für ihn bezahlt habe (pag. 619 Z. 18 ff.). F.________ habe wegen der Häufung an Bussen Angst gehabt, wegen seines Aufenthalts, weshalb er ihn gebeten habe, diese für ihn am X.______